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Stemmer Heide 10, 32425 Minden, Tel.: (05704) 9587430, E-Mail:

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Arbeitssicherheit

Sie sind durch Gesetze und Verordnungen verpflichtet in Ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Das ArbSchG nimmt hier insbesondere den Unternehmer in die Pflicht und nicht das Unternehmen. Dieses bedeutet eine persönliche Haftung des Unternehmers im Schadensfall. Soweit sollte es nicht kommen. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben und korrespondieren auch mit den Aufsichtsbehörden.

 

Da der Unternehmer sich um die wesentlichen Aufgaben bei der Führung seines Unternehmens kümmern muss, nehmen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahr, dieses ist nicht nur die Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern auch die Durchführung und Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepten (z.H. Pandemie-Notfallplan). Wir nehmen Ihnen diese Aufgaben ab, damit Sie sich um das strategische Geschäft eines Unternehmens kümmern können und im Tagesgeschäft mit voller Konzentration zur Verfügung stehen.

 

Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften haben im Bereich der Arbeitssicherheit eine wesentliche Aufgabe und sind nicht die „Buh-Männer und Frauen“. Sie arbeiten bei der Kontrolle der einzuhaltenden Arbeitsschutzvorschriften eng zusammen. Dieses tun Sie auch mit Ihrem Unternehmen, gerne begleiten wir Sie bei diesen Gesprächen und diskutieren Ihre spezielle Unternehmenssituation mit den zuständigen Aufsichtspersonen.