Die Bundesregierung empfiehlt einen neuen Arbeitsschutzstandard mit folgenden Eckpunkten:
Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung der neuen Standards.